Saarbrücker Straße 211
66299 Friedrichsthal
Tel.: 0 68 97 - 84 23 71
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- Tag & Nacht -

Wenn der Mensch den Menschen braucht

Was ist nach einem Sterbefall zu tun?

  • Rentenanspruch geltend machen (3 Monate Vollrente beantragen)
  • Rente abmelden
  • Ummeldung der Anschrift
  • Umbestellung der Post
  • Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser, Gas usw.)
  • Kündigen von Verträgen, Mitgliedschaften in Vereinen, Abonnements, Radio, Fernsehen, Telefon und Zeitungen
  • Ab- oder Ummelden des Autos und der KFZ-Versicherung
  • Kündigung oder Umschreiben der Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat usw.)
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen
  • Daueraufträge bei Banken / Sparkassen ändern
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigen von Geschäftspartnern
  • Evtl. einschalten eines Rechtsanwalts / Notars oder eines Steuerberaters
  • Evtl. Hausratsauflösung